Fragen Sie einen deutschen Versicherer, welche KI-Systeme im Haus laufen, und die ehrliche Antwort ist meist ein Schulterzucken mit Liste: ein Release des Bestandsführungssystems, das auf einmal „AI-enhanced“ heißt; ein Pilot zur Schadenvorsortierung in der dritten Verlängerung; ein Assistent, den zwei Leute im Underwriting gebaut haben, um zu sehen, ob es überhaupt geht; eine Funktion, die das Maklerportal irgendwann bekommen hat; und ein paar Copilot-Lizenzen auf der Firmenkarte. Keine dieser Entscheidungen ist falsch. Gemeinsam haben sie nur eines: Gezeichnet hat das niemand. Kein Antrag, keine Bewertung, keine Akte, kein Verantwortlicher. Getragen wird es trotzdem, genau so, als hätte es all das gegeben. Von Ihnen.
Wie das in den Bestand kam
Jedes dieser Systeme ist über einen Weg hereingekommen, der bewusst reibungsfrei gebaut ist. Und jedes verfehlt das Inventar aus einem anderen Grund.
Das Release des Anbieters. Ihr Bestandsführungs- oder Schadensystem hat den Einkauf vor Jahren passiert und bekommt in einem Minor Release eine Zusammenfassungsfunktion. Der Vertrag war unterschrieben, bevor die Funktion existierte, und gemeldet hat es niemand, weil sich von außen nichts geändert hat: derselbe Anbieter, derselbe Produktname, dieselbe Wartungszeile im Budget.
Der Pilot. Er hat einen Sponsor, eine Budgetzeile und ein Enddatum, das schon zweimal verschoben wurde. Inventare sind für Produktivsysteme, also steht er daneben — und verarbeitet echte Schadendaten.
Der Assistent, den jemand gebaut hat. Zwei Leute haben ein Modell verdrahtet, das die erste Fassung einer Risikoeinschätzung schreibt. Es ist kein Produkt, also hat es keinen Product Owner. Und es ist kein Projekt, also hat es auch nie jemand abgeschlossen.
Die Portalfunktion. Das Maklerportal hat eine bessere Suche bekommen. Die KI liegt auf der Anbieterseite der Linie — und genau dort hört sie auf, von Ihrer Seite aus sichtbar zu sein.
Die Lizenz. Ein Team hat Plätze gekauft und sie korrekt als Lizenz erfasst. Eine Lizenz ist ein Beschaffungsvorgang. Sie ist kein Systemeintrag, und sie sagt kein Wort darüber, welche Tenant-Einstellungen aktiv sind und in welches Postfach der Assistent hineinsehen darf.
Versteckt war nichts davon. Jedes dieser Systeme ist irgendwo dokumentiert — in einer Release Note, auf einem Projektblatt, in einer Kartenabrechnung, in einem Vertrag. Nur eben nicht an einer Stelle. Und nicht als KI.
Kein Versicherer nimmt ein Risiko ohne Akte in den Bestand. Dieses hier wurde für Sie eingebucht — Release Note für Release Note.
2025 hat den Boden verschoben
Nichts von dem, was jetzt kommt, ist der AI Act, die Verordnung (EU) 2024/1689. Verändert hat sich der Zuschnitt der Fragen — und ein unvollständiges Inventar wird in den Antworten sichtbar.
Die VAIT sind weg. Die BaFin hat die Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT gemeinsam mit den KAIT und den ZAIT mit Ablauf des 16. Januar 2025 aufgehoben. An ihre Stelle tritt DORA, die Verordnung (EU) 2022/2554, anzuwenden ab dem 17. Januar 2025. Die BAIT — das Rundschreiben für Institute, das für Sie ohnehin nie galt — sind damals nicht mitgegangen.
Die MaGo wurden neu gefasst. Die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation sind heute das BaFin-Rundschreiben 09/2025 (VA), veröffentlicht am 14. Juli 2025 und in Kraft seit dem 14. Oktober 2025; es ersetzt das Rundschreiben 02/2017 (VA). Der neue Abschnitt zu automatisierten Geschäftsabläufen nimmt ausdrücklich auf den AI Act Bezug. Lesen Sie das Instrument in der richtigen Tonlage: Ein Rundschreiben ist Verwaltungspraxis der Aufsicht, kein Gesetz. Verbindlich ist § 23 VAG, die allgemeinen Anforderungen an die Geschäftsorganisation — die MaGo sind die Lesart der BaFin dazu. Der Satz in Ihrem Papier heißt also „die BaFin erwartet“, nie „das Gesetz verlangt“.
DORA verlangt ein Register. Art. 28 Abs. 3 verpflichtet jedes in den Anwendungsbereich fallende Finanzunternehmen, ein Informationsregister über alle Vertragsverhältnisse zur Nutzung von IKT-Dienstleistungen durch IKT-Drittdienstleister zu führen, auf den Vorlagen der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956. Erst- und Rückversicherungsunternehmen fallen nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. n in den Anwendungsbereich — es sei denn, sie liegen unterhalb der Solvency-II-Schwellen, die Art. 2 Abs. 3 Buchst. b vollständig aus DORA herausnimmt — und IKT-Dienstleistungen sind in Art. 3 Nr. 21 weit definiert.
DORA enthält keine KI-spezifische Vorschrift, und es gibt darin auch keine KI-Lücke zu beklagen. Das Problem sitzt vor dem Recht. Das Register wird aus dem Vendor-Onboarding gefüllt, und KI kommt über die fünf Wege oben herein — von denen keiner durch das Vendor-Onboarding läuft. Das Register kann also über alles, was darin steht, korrekt sein und für genau die Dienstleistungen unvollständig, um die es hier geht. Das ist ein Inventarproblem. Und Inventarprobleme löst man, ohne dass irgendwer irgendetwas ändern muss.
Noch eine Abgrenzung, und wer die MaGo kennt, prüft sie nach: Die Ausgliederung nach § 32 VAG und der IKT-Drittdienstleister aus DORA sind nicht dasselbe, und wer beides in einen Topf wirft, sortiert Verträge in den falschen Prozess.
Das zweite Regelwerk — und es ist nicht das der BaFin
Über diesem Bestand liegt ein zweites Regelwerk, und in der DORA-Runde hat es niemand in der Hand. Es ist das Betriebsverfassungsgesetz, und es nennt KI ausdrücklich.
- § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG — der Arbeitgeber hat den Betriebsrat rechtzeitig über die Planung von Arbeitsverfahren zu unterrichten, einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz. Diese Worte stehen im Gesetz.
- § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG — muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich. Die Diskussion darüber, ob ein Sachverständiger erforderlich ist, ist vorbei, bevor sie anfängt; wer es ist und was er kostet, wird weiter mit dem Arbeitgeber vereinbart.
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG — Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Der Test, der tatsächlich gilt, ist weiter — und er ist die Auslegung des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Formulierung, nicht die Formulierung selbst: Es genügt, dass das System objektiv zur Überwachung geeignet ist; auf die Absicht des Arbeitgebers kommt es nicht an. Die aktuelle Entscheidung dazu ist BAG, 16. Juli 2024, 1 ABR 16/23, zu Headset-Systemen — dass dort nichts aufgezeichnet wurde, hat sie nicht aus dem Anwendungsbereich genommen. Zitieren Sie das Gesetz, wie es dasteht, und schreiben Sie den Test dem Gericht zu. Dann liest der Sachverständige des Betriebsrats dieselben zwei Quellen wie Sie.
Dazu kommt ein Verbot, das schon gilt. Art. 5 Abs. 1 Buchst. f AI Act untersagt das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen, die Emotionen einer natürlichen Person am Arbeitsplatz auf der Grundlage biometrischer Daten (Art. 3 Nr. 39) ableiten — vorbehaltlich der medizinischen und sicherheitsbezogenen Ausnahmen — und zwar seit dem 2. Februar 2025.
Nehmen wir ein Szenario, und es ist ein Szenario und kein Kunde. Ein Qualitätsmodul im Servicecenter der Schadenabteilung bewertet den Tonfall einer Mitarbeiterin über ihre eigenen Gespräche hinweg und schreibt einen Wochenwert in ein Coaching-Dashboard. Ob diese eine Funktion unter das Verbot fällt, klärt Ihre Rechtsberatung mit der Produktdokumentation in der Hand; das hängt an Details, die kein Beitrag von außen sehen kann. Davor liegt aber eine andere Frage, und um die geht es hier: Weiß im Haus überhaupt jemand, dass das Modul aktiv ist? Es kam mit dem Release.
Das meiste davon ist kein Code. Der Rest ist der ehrlichste Teil.
Nachbessern heißt bei einem Versicherer selten, Code zu ändern — weil der Bestand größtenteils kein Code ist, der Ihnen gehört. Es sind Einkauf, Vertrag, Tenant-Konfiguration und Schulung. Dieselbe Arbeit, nur vom anderen Ende her.
- Stellen Sie die Frage dort, wo die Antwort von selbst kommt. Fragen Sie jeden Anbieter zur Verlängerung und zu jedem größeren Release, ob das Release KI-Funktionalität hinzufügt oder verändert — und welche Daten dafür verarbeitet werden. Eine Klausel und eine wiederkehrende Frage machen aus dem größten Zugangsweg einen Meldeweg.
- Lassen Sie die Register, die Sie längst führen, sich gegenseitig prüfen. Das Informationsregister nach DORA, die Liste der Software unter Wartung, Lizenz- und Kartenausgaben, die Betriebsvereinbarungen, die Tenant-Administration. Jede Quelle ist über ihren eigenen Ausschnitt korrekt und für den Rest blind. Jede Abweichung zwischen zwei von ihnen ist ein Fund, kein Rauschen.
- Halten Sie zwei Angaben pro System fest, und nur zwei, sonst pflegt es niemand weiter: welche Daten hineingehen, und wer auf Basis der Ausgabe entscheidet. Dieses Paar macht ein Inventar später brauchbar — wenn eine Frage mit Frist daran hängt.
- Behandeln Sie Tenant-Einstellungen als Governance. Das ist der schnellste Punkt auf dieser Liste: welche Connectors ein Assistent erreichen darf, welche Postfächer und Ablagen im Zugriff sind, ob eine Funktion für alle standardmäßig an ist oder aus, bis jemand sie anfordert. Für diesen Nachmittag brauchen Sie keine Entwicklung.
Ein Teil davon ist Code, und dort lässt sich eine Antwort am schlechtesten beschönigen. Der Assistent, den zwei Leute gebaut haben, hat eine Konfiguration, die jedes erreichbare System benennt; der Pilot hat ein Dependency-Manifest; die Portalfunktion hat einen Vertrag und ein Egress-Log, die sich widersprechen. Wo Code da ist, lesen Sie ihn, statt danach zu fragen.
Wo Sie anfangen
Ziehen Sie zwei Listen, die Sie schon haben, und lesen Sie sie gegeneinander: das Informationsregister nach DORA und die Liste der Software, für die Ihr Haus Wartung zahlt. Gehen Sie dann die zweite Liste durch und stellen Sie pro Anbieter eine Frage — hat dieses Produkt seit Vertragsschluss KI-Funktionalität bekommen. Dieser Vormittag liefert die Größe der Lücke, und das ist die Zahl, die Sie brauchen, bevor Sie sich auf eine Methode festlegen.
Und setzen Sie ein Datum auf den nächsten Durchgang. Ihr Bestand nimmt weiter Lieferungen an, und die Lieferung meldet sich nicht.
Ein Risiko, das niemand gezeichnet hat, tragen Sie trotzdem. Zu entscheiden bleibt nur, ob es eine Akte bekommt.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. September 2026 wieder. Der AI Act wird geändert; prüfen Sie den aktuellen Text, bevor Sie sich auf eine Angabe hier verlassen.